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   SG Fulda, 20.09.2011 - S 4 KR 75/10   

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https://dejure.org/2011,8877
SG Fulda, 20.09.2011 - S 4 KR 75/10 (https://dejure.org/2011,8877)
SG Fulda, Entscheidung vom 20.09.2011 - S 4 KR 75/10 (https://dejure.org/2011,8877)
SG Fulda, Entscheidung vom 20. September 2011 - S 4 KR 75/10 (https://dejure.org/2011,8877)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei Anämie in Form der Kreuzung von Blutkonserven darf stationäre Behandlung auf der Basis der DRG F59A abgerechnet werden; Abrechnung einer stationären Behandlung bei Anämie in Form der Kreuzung von Blutkonserven

  • medcontroller.de
  • medizinrecht-ra-mohr.de PDF

    Kodierung einer akuten Blutungsanämie - Nebendiagnose D62, Bereitstellung von Blutkonserven, personeller und überwachungstechnischer Aufwand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.11.2010 - B 3 KR 4/10 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System -

    Auszug aus SG Fulda, 20.09.2011 - S 4 KR 75/10
    Die Höhe der einem Krankenhaus zustehenden Vergütung wird durch die abzurechnende DRG bestimmt, die wiederum von den zu kodierenden Diagnosen abhängig ist (zu den Einzelheiten s. BSG, SozR 4-2500 § 109 Nr. 11, sowie jüngst Urteil v. 25.11.2010 - B 3 KR 4/10 R - juris Rn. 13).

    Nach alledem hat die Anämie des Versicherten in Form der Kreuzung von Blutkonserven auch ohne deren Transfusion zusätzliche diagnostische Maßnahmen verursacht und damit das Patientenmanagement entsprechend der DKR D003d beeinflusst und war mit einem erhöhten, von der Hauptdiagnose völlig unabhängigen zusätzlichen Ressourcenverbrauch verbunden (vgl. BSG, Urteil v. 25.11.2010 - B 3 KR 4/10 R - juris).

  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 64/01 R

    Krankenkasse - Überprüfung der Krankenhausabrechnung - richtige Zuordnung der

    Auszug aus SG Fulda, 20.09.2011 - S 4 KR 75/10
    Nach Rechtsprechung des BSG in früheren Jahren entsteht die Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse unabhängig von einer Kostenzusage unmittelbar mit der Inanspruchnahme einer Leistung durch den Versicherten (BSGE 86, 166, 168 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 1; BSGE 90, 1, 2 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 3).
  • BSG, 18.09.2008 - B 3 KR 15/07 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System -

    Auszug aus SG Fulda, 20.09.2011 - S 4 KR 75/10
    Die Höhe der einem Krankenhaus zustehenden Vergütung wird durch die abzurechnende DRG bestimmt, die wiederum von den zu kodierenden Diagnosen abhängig ist (zu den Einzelheiten s. BSG, SozR 4-2500 § 109 Nr. 11, sowie jüngst Urteil v. 25.11.2010 - B 3 KR 4/10 R - juris Rn. 13).
  • BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei ursprünglich unbefristeter

    Auszug aus SG Fulda, 20.09.2011 - S 4 KR 75/10
    Nach Rechtsprechung des BSG in früheren Jahren entsteht die Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse unabhängig von einer Kostenzusage unmittelbar mit der Inanspruchnahme einer Leistung durch den Versicherten (BSGE 86, 166, 168 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 1; BSGE 90, 1, 2 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 3).
  • SG Duisburg, 01.12.2011 - S 31 KR 511/10

    Krankenversicherung

    Gemäß der DKR D003d Satz 2 (Seite 10) müssen Nebendiagnosen für Kodierzwecke als Krankheiten interpretiert werden, die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendeiner der folgenden Faktoren erforderlich ist: therapeutische Maßnahmen, diagnostische Maßnahmen, erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand (vgl. zur Maßgeblichkeit eines zusätzlichen Aufwands Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 25.11.2010, B 3 KR 4/10 R, Rdnr. 16 f.; Sozialgericht - SG - Fulda, Urteil vom 20.09.2011, S 4 KR 75/10).
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